Kirchliches Arbeitsrecht

Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung

 

Zahlreiche Besonderheiten im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht erfordern besondere Fachkenntnisse und spezifische Erfahrungen mit Tendenzbetrieben und dem Mitarbeitervertretungsgesetz. Darauf können Kirchen, kirchliche Einrichtungen und deren Mitarbeiter bei uns vertrauen.

           
 
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