
Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung
Zahlreiche Besonderheiten im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht erfordern besondere Fachkenntnisse und spezifische Erfahrungen mit Tendenzbetrieben und dem Mitarbeitervertretungsgesetz. Darauf können Kirchen, kirchliche Einrichtungen und deren Mitarbeiter bei uns vertrauen.
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