
Wir gehen für Sie vor Gericht
Wir vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Mitarbeitervertretungen deutschlandweit in allen Verfahrensarten und Rechtszügen vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Unternehmen sowie deren Vorstände oder Geschäftsführer vertreten wir in sämtlichen dienstvertraglichen Angelegenheiten vor den Landgerichten, dem Kammergericht und den Oberlandesgerichten.
So führen wir jährlich ca. 200 Verfahren vor den Arbeitsgerichten, insbesondere Kündigungsschutzklagen, aber auch Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
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