
GmbH-Geschäftsführer sind großen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. In einzelnen Fällen ist selbst das Privatvermögen hiervon nicht ausgenommen, hinzu kommen strafrechtliche Konsequenzen, die mit Geld- oder auch Freiheitsstrafen geahndet werden.
Besonders in Zeiten der Krise oder vor dem Hintergrund einer drohenden Insolvenz nehmen die Anforderungen, die das Gesetz an einen Geschäftsführer stellt, noch zu. Eine Nichtbeachtung, auch wenn dies unter Umständen durch Unkenntnis der Sachlage geschieht, schützt nicht vor der persönlichen Inanspruchnahme.
Der Infoabend bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, sich über die Handlungspflichten der Geschäftsführung zu informieren und zeigt auf, wie die hieraus resultierenden Risiken minimiert werden können.
Termin: 25.März 2010
|
|
||||||
|
|